HYAZINTH* - Rechtsanwalt Dr. Michael Kummermehr . . . hat keine Ahnung - von professioneller Internetrecherche und den damit einhergehenden Datenschutz-Anforderungen.
Beispiel Nr.1: - fehlende Kompetenz, wie man im Internet "richtig" recherchiert Frau Anja Olsok, Geschäftsführerin Bitkom e.V. und Mitglied der SCCON-Messeleitung, beanstandete unseren - E-Mailversand an Bitkom-Mitarbeiter. Unser Vorgehen war absolut korrekt, denn die angemailten Bitkom-Mitarbeiter hatten sich auf einer speziellen SCCON-Messeseite für aktives Networking eingetragen.
2 : Recherche-Kenntnisse - Fehlanzeige
Unser Antwortschreiben auf die 1. Abmahnung. (Sceenshot von der Messeseite)
Die Kanzlei HYAZINTH*, Dr. Kummermehr, schickte uns aber dennoch eine Unterlassungsaufforderung. Eine ausgiebige Kommunikation mit Dr. Kummermehr folgte, sowohl telefonisch und als auch per E-Mail. . . . Ich versuchte, Dr. Kummermehr einige elementare IT-Kenntnisse zu vermitteln. leider vergeblich
2 : >>> . . ."Google-Suche" - Fehlanzeige
Dr. Kummermehr hat ein Abmahnschreiben an eine - seit 10 Jahren - nicht mehr existierende angebliche Privatadresse von mir versendet. . . . Das Schreiben ist in falsche Hände Dritter geraten. Es war eine Datenschutzverletzung und Geschäftsschädigung. (DSGVO)
Darauf angesprochen - teilte Rechtsanwalt Dr. Kummermehr mir doch - allen Ernstes - mit, dass er die - falsche Adresse - ergoogled ! - habe. >>> "ergoogled" = dümmer gehts nicht. . . . Keine - professionell - arbeitende Rechtsanwalts-Kanzlei nutzt eine "Google-Adress-Entdeckung" für den juristischen Schriftverkehr. Von der rechtlichen Relevanz ganz abzusehen.
Vermutlich haben Frau Anja Olsok und Dr. Michael Kummemehr eingesehen, dass der Vorwurf des unberechtigten E-Mailversands an Bitkom-Mitarbeiter unhaltbar war. Sie haben daraufhin die - 1. Abmahnung - kommentarlos - in der Versenkung verschwinden lassen. Stattdessen wurde uns eine neue - 2. Abmahnung zugestellt. Der Vorwurf: die Verwendung eines Messelogos.
3 : >>> Zweite Abmahnung
Dr. Kummemehr lies unsere - Internetseite durchforsten - und glaubte eine Lizenzverletzung entdeckt zu haben. Eine angeblich - mißbräuchliche - Verwendung eine kleinen Messe-Logos.
Die Sinnhaftigkeit dieser Abmahnung ist äußerst fragwürdig. Der Bitkom e.V. ist kein Schaden entstanden. Eine - einfache - Recherche auf der Internetseite der Messe - hätte den Unsinn schnell aufgezeigt: >>> https://www.smartcountry.berlin/de/ausstellen/marketing-services/kostenlose-werbemittel/
Auf der Messeseite ist unmißverständlich gesagt, dass das Logo für Werbung verwendet werden soll.
. . . Diese. Abmahnung war ein - Täuschungsversuch - § 263 StGB
3 : >>> Dritte Abmahnung: . . . durch neue Partnerin / Kollegin
Dr. Kummermehr beauftragte die Rechtsanwältin - Frau Dilan Umucu -, eine motivierte Juristin, die erst kürzlich Ihr Staatsexamen abgelegt hat und in die Kanzlei Hyazinth* eingetreten ist, mit der nunmehr 3. Abmahnung. Frau Dilan Umucu soll gegen diese, - ihn betreffende - , Webseite, juristisch vorgehen. Auf unsere Antwort zur Abmahnung hat sie trotz - mehrfacher Aufforderung - nicht mehr reagiert. >>> Bezeichnend ist, dass Dr. Michael Kummermehr jetzt eine Kollegin vorschickt.
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