Kanzlei-Bewertung - HYAZINTH*

Bei der Wahl . . . der RA-Kanzlei   HYAZINTH*   hatte der Bitkom e.V.   keine - glückliche Hand ! -.

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Vorwort in eigener Sache:
Fehler können immer passieren, dafür stehen wir, die PROFIT100 Consulting GmbH, selbstverständlich auch ein.
. . . Nur lassen wir uns, von einem - "noch so cleveren" - Juristen, nicht   verarschen.
Deshalb diese ausführliche Stellungnahme. - Stand: 01.05.2024
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Inhalt dieser Webseite


    • Grobe Datenschutzverletzung
      Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht 

    • Mangelnde Internet-(Google)-Kenntnisse
      Gefährliche Adresssuche über Google

    • Die Abmahnhistorie
      Drei Abmahnungen in Folge - Abmahngebühren ?

>>
  Eine Beschwerde über Dr. Kummermehr
haben wir 
bei der

Rechtsanwaltskammer Berlin
eingereicht und

>>  die  
Berliner Beauftragte  für
Datenschutz und Informationsfreiheit
informiert

 
  1
 : 
>>>   . . .   Eine - unglaubliche - Story - :  
Unfassbar!  
                       . . . das gehört sich nicht für einen seriösen Anwalt !

  HYAZINTH* - Rechtsanwalt Dr.Michael Kummermehr . . . erhielt von der  Bitkom e.V.  den Auftrag für eine Abmahnung.

  . . .Was dann geschah . . .ist unglaublich.
   Dr. Michael Kummermehr - stöberte - im Internet rum, um irgendetwas über meine Person zu finden,was er eventuell
   für das Mandat gegen mich verwenden kann. . . . Er wurde fündig.

   Er entdeckte bei seiner Suche den Notar Dr. Stephan Höhn in Darmstadt, den ich mit einer Grundstücksangelegenheit
   beauftragt hatte.  "Frisch, fröhlich, fromm und frei"  rief er ihn an und beide - plauderten - über meine Person.   
   Was er erfuhr,  konnte er nicht für sich behalten,  sondern mußte es mir sogleich per E-Mail mitteilen:


    Text der E-Mail von Dr. Michael Kummermehr:
   "Ich habe eben mit Herrn Notar Dr. Höhn aus Darmstadt gesprochen, dem Sie ja seit über drei Jahren

   (offenbar fast täglich) Ihre Aufmerksamkeit und Zeit widmen. Der hat mich darauf aufmerksam gemacht,
   dass nicht auszuschließen sei, dass Sie privatmündliche Telefongespräche mitschneiden.
   Wenn sie das tun sollten, würde ich das  umgehend zur Strafanzeige  bringen (§ 201 StGB)."    

         . . .    Der letzte Satz der E-Mail ist eine - Drohung. - , strafbar nach (§ 240 StGB).


  >>>   . . . Eklatante  Datenschutzverletzung  -  Weitergabe von persönlichen Informationen

         Nachhilfe 
  zum Datenschutz

Rechtsanwaltskammer


 



  2
 :
  >>>   . . .
 fehlende Internet-Kentnisse  

  HYAZINTH* - Rechtsanwalt Dr. Michael Kummermehr . . .  hat keine Ahnung  - von professioneller Internetrecherche
                        und den damit einhergehenden Datenschutz-Anforderungen.


  Beispiel Nr.1: -  fehlende Kompetenz, wie man im Internet "richtig" recherchiert
  
  Frau Anja Olsok, Geschäftsführerin Bitkom e.V. und Mitglied der SCCON-Messeleitung, beanstandete
  unseren - E-Mailversand an Bitkom-Mitarbeiter.
      
      Unser Vorgehen war absolut korrekt,  denn die angemailten Bitkom-Mitarbeiter hatten sich
      auf einer speziellen SCCON-Messeseite für  aktives Networking  eingetragen.   



  2 :   Recherche-Kenntnisse - Fehlanzeige

        Unser Antwortschreiben auf die 1. Abmahnung. (Sceenshot von der Messeseite)

     
      Die Kanzlei HYAZINTH*, Dr. Kummermehr, schickte uns aber dennoch eine Unterlassungsaufforderung.   
      Eine ausgiebige Kommunikation mit Dr. Kummermehr folgte, sowohl telefonisch und als auch per E-Mail.
      . . . Ich versuchte, Dr. Kummermehr einige elementare  IT-Kenntnisse zu vermitteln.   leider vergeblich


  
  2 :  >>>   . . ."Google-Suche" - Fehlanzeige

  Dr. Kummermehr hat ein Abmahnschreiben an eine - seit 10 Jahren - nicht mehr existierende 
  angebliche Privatadresse von mir versendet. . . . Das Schreiben ist in falsche Hände Dritter geraten. 
  Es war eine  Datenschutzverletzung  und  Geschäftsschädigung(DSGVO

  Darauf angesprochen - teilte Rechtsanwalt Dr. Kummermehr mir doch - allen Ernstes - mit,
  dass er die - falsche Adresse  - ergoogled !  -  habe.    >>>  "ergoogled" = dümmer  gehts nicht.


         . . . Keine - professionell - arbeitende Rechtsanwalts-Kanzlei nutzt eine "Google-Adress-Entdeckung"
               für den juristischen Schriftverkehr. Von der rechtlichen Relevanz ganz abzusehen.
      


          Vermutlich haben Frau Anja Olsok und Dr. Michael Kummemehr eingesehen, dass der Vorwurf 
          des unberechtigten E-Mailversands an
 Bitkom-Mitarbeiter unhaltbar war.
          Sie haben daraufhin die - 1. Abmahnung - kommentarlos - in der  Versenkung  verschwinden
 lassen.
          Stattdessen wurde uns eine neue - 2. Abmahnung zugestellt. Der Vorwurf: die Verwendung eines
Messelogos.          


   3 :  >>>  Zweite  Abmahnung    

   Dr. Kummemehr lies unsere - Internetseite durchforsten - und glaubte eine Lizenzverletzung entdeckt zu haben.
   Eine angeblich - mißbräuchliche - Verwendung eine kleinen Messe-Logos. 

   Die Sinnhaftigkeit dieser Abmahnung ist äußerst fragwürdig. Der Bitkom e.V. ist kein Schaden entstanden.
   Eine - einfache - Recherche auf der Internetseite der Messe - hätte den Unsinn schnell aufgezeigt:   
   >>>  https://www.smartcountry.berlin/de/ausstellen/marketing-services/kostenlose-werbemittel/

                 Auf der Messeseite ist  unmißverständlich  gesagt, dass das Logo für Werbung verwendet werden soll.

  
                 . . .  Diese. Abmahnung war ein - Täuschungsversuch  -  § 263  StGB                    


    3 :  >>>  Dritte  Abmahnung: . . .   durch neue Kollegin  

   Dr. Kummermehr beauftragte die Rechtsanwältin - Frau Dilan Umucu -, eine motivierte Juristin, die erst kürzlich
   Ihr Staatsexamen abgelegt hat und in die Kanzlei Hyazinth* eingetreten ist, mit der nunmehr  3. Abmahnung.
   Frau Dilan Umucu soll  gegen diese, - ihn betreffende - , Webseite, juristisch vorgehen.      
   Bezeichnend, dass Dr. Michael Kummermehr jetzt eine Kollegin vorschickt.
   


 Wenn Sie mehr Informationen . . .  wünschen, über mein besonderes Erlebnis - Bitkom und Hyazinth*,

 dann rufen Sie mich bitte an, 01577-1900280, oder senden Sie mir . . .  eine   E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  
 Ich rufe Sie gern zurück.         Manfred Sündorf

   >>  Der uns zugefügte Schaden, an widerechtlichen Abmahngebühren etc.,  beträgt :  2.894,35 €.
         >>> Ein Mahnbescheid über die Erstattung der Abmahngebühr ist beantragt.>>  
         Wir werden eine weitere Rechnung über unseren Aufwand und Ärger an die Kanzlei Hyazinth* richten.
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